Wichtig: Diese Seite hat nur informativen Charakter. Im Zweifel ist immer beim Service d’Incendie im Innenministerium nachzufragen.
Alle Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind, durch den „Service Commandé“ des Service d’Incendie im Innenministerium für alle Veranstaltungen die zum Ausbildungsprogramm der Jugendfeuerwehr gehören, versichert.
Was fällt unter diese Bestimmungen?
- 1. Übungen sowie Sportsübungen im Rahmen der Feuerwehr.
- 2. Kantonaltagungen, Kantonalübungen, Regionalübungen. Formulare zum downloaden
Was ist „Service Commandé“ ?
Hierunter verstehen wir alles, was planmäßig auf Lokal-, Kantonal- und Landesebene verordnet ist.
Welche Aktivitäten gehören hier dazu?
- Übungen auf lokaler, regionaler oder kantonaler Ebene
- Schwimmübungen auf regionaler oder kantonaler Ebene oder sonstige Sportsübungen in Luxemburg
- Zeltlager auf lokaler, regionaler oder kantonaler Ebene
- Besuch bei einer Feuerwehr (z.b. Berufsfeuerwehr, Flughafen Feuerwehr, ...) oder bei einer der Basen der Protection Civile (z.b. in Luxemburg, in Lintgen, ...)
- Wanderungen
- Jugendveranstaltungen wie z.b. Spiel ohne Grenzen, Porte ouverte
- Zeltlager mit Auslandsfahrten oder mit ausländischen Teilnehmern nach Beantragung des „Service Commandé“
- Ausländische Zeltlager oder Veranstaltungen wie z.b. Wettbewerbe nach Beantragung des „Service Commandé“
Welche Aktivitäten gehören hier nicht dazu?
- Ausflüge, Besichtigungen, Fahrten in einen Park wie z.b. Phantasialand
- Tagesfahrten in eine ausländische Ortschaft mit Besichtigung der örtlichen Feuerwehr
- Gefährliche Spiele wie z.b. Schneeballschlachten
- Veranstaltungen welche nichts mit der Feuerwehr zu tun haben, wie Wald- und Wiesenfeste, Burgbrennen, ...
- Veranstaltungen sportlicher oder kultureller Art, die nicht vom Jugendfeuerwehr-Ausschuss genehmigt wurden.
Wann ist man versichert?
- 1. Auf dem direkten Weg zur Übung sowie auf dem direkten Heimweg.
- 2. Während der feuerwehrtechnischen oder sportlichen Übung.
Gegen was ist man versichert?
- Gegen Körperschäden, sowie gegen Körper- und Sachschaden.
- Gegen alleinigen Sachschaden. (Nicht versichert sind aber Wertgegenstände, die nicht bei der Jugendfeuerwehr gebraucht werden wie z.b. Handy, Gameboy, Armbanduhren, ...)
Was ist noch wichtig?
- Die Jugendliche müssen bei den Übungen und Veranstaltungen immer vorschriftsmäßig bekleidet sein. Es darf keine Nachlässigkeit und kein Fehlverhalten vorliegen.
- Die Schadensmeldungen sind vom respektiven Chef de Corps zu unterschreiben.